E-Rechnungspflicht prüfen: Ab wann muss mein Betrieb?
Empfangen müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen seit dem 01.01.2025. Ausstellen müssen Sie sie an andere Unternehmen im Inland ab dem 01.01.2027, wenn Ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € lag, sonst ab dem 01.01.2028. Für Privatkunden, Kunden im Ausland, Kleinunternehmer und Rechnungen bis 250 € gilt keine Pflicht.
Für 2027 zählt der Gesamtumsatz des Vorjahres, also 2026. Leer lassen, wenn Sie ihn noch nicht kennen.
Ihr Ergebnis
Sie müssen E-Rechnungen an Unternehmen in Deutschland ab dem 01.01.2027 ausstellen, wenn Ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € liegt, sonst ab dem 01.01.2028.
E-Rechnungen empfangen
Pflichtseit 01.01.2025Sie müssen E-Rechnungen von Unternehmen in Deutschland annehmen und lesen können, auch als Kleinunternehmer. Dafür genügt ein E-Mail-Postfach.
Grundlage: § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG, keine Übergangsfrist für den Empfang; BMF-FAQ · § 14 UStG, BMF-FAQ · Ratgeber: E-Rechnung empfangen
Ausstellen an Unternehmen in Deutschland: Umsätze 2025 und 2026
Übergangbis 31.12.2026Noch keine Pflicht. Papier ist erlaubt, ein PDF mit Zustimmung des Kunden. Die Rechnung muss bis zum 31.12.2026 beim Kunden sein.
Grundlage: § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG · § 27 UStG · Ratgeber: Die Übergangsfristen
Ausstellen an Unternehmen in Deutschland: Umsätze 2027
Hängt vom Umsatz abab 01.01.2027 oder 01.01.2028Das hängt von Ihrem Gesamtumsatz 2026 ab. Mehr als 800.000 €: E-Rechnung ab 01.01.2027. Höchstens 800.000 €: Papier und PDF bleiben 2027 erlaubt, die Pflicht beginnt am 01.01.2028.
Grundlage: § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG · § 27 UStG · Ratgeber: Die Grenze von 800.000 Euro
Ausstellen an Unternehmen in Deutschland: ab 2028
Pflichtab 01.01.2028Die Übergangsregeln sind ausgelaufen. Rechnungen an Unternehmen in Deutschland sind dann für alle Betriebe E-Rechnungen, soweit keine Ausnahme gilt.
Grundlage: § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG; § 27 Abs. 38 UStG gilt nur bis 31.12.2027 · § 14 UStG, § 27 UStG · Ratgeber: E-Rechnungspflicht 2027 und 2028
Weitere Ausnahmen
HinweisimmerKeine E-Rechnung brauchen auch Fahrausweise, die als Rechnung gelten, und Leistungen an Organisationen, die selbst keine Unternehmer sind, zum Beispiel viele Vereine.
Grundlage: § 34 UStDV; BMF-FAQ · § 34 UStDV, BMF-FAQ · Ratgeber: Alle Ausnahmen
Allgemeine Orientierung, keine Steuerberatung.
Die Regeln im Überblick
Maßgeblich ist, wann Sie geliefert oder geleistet haben. Für die Stufe 2027 zählt der Gesamtumsatz des Jahres 2026: Wer nicht mehr als 800.000 € hatte, darf 2027 noch Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen. Genau 800.000 € zählen noch dazu.
| Fall | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| E-Rechnungen empfangen | Pflicht seit 01.01.2025 für alle Unternehmen in Deutschland, auch Kleinunternehmer | § 14 Abs. 2 UStG |
| Ausstellen an Unternehmen, Umsätze 2025 und 2026 | Papier oder, mit Zustimmung, PDF erlaubt; Übermittlung bis 31.12.2026 | § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG |
| Ausstellen an Unternehmen, Umsätze 2027, Gesamtumsatz 2026 höchstens 800.000 € | Papier oder, mit Zustimmung, PDF erlaubt; Übermittlung bis 31.12.2027 | § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG |
| Ausstellen an Unternehmen, Umsätze 2027, Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € | E-Rechnung Pflicht; vereinbartes EDI bis Ende 2027 erlaubt | § 27 Abs. 38 Nr. 2 und 3 UStG |
| Ausstellen an Unternehmen ab 2028 | E-Rechnung Pflicht für alle, soweit keine Ausnahme gilt | § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG |
| Kleinunternehmer | Dürfen immer sonstige Rechnungen ausstellen | § 34a UStDV |
| Rechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise | Dürfen immer sonstige Rechnungen sein | §§ 33, 34 UStDV |
| Privatkunden | Keine E-Rechnungspflicht | § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG |
| Kunden im Ausland | Keine deutsche E-Rechnungspflicht, beide müssen im Inland ansässig sein | § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG |
| Behörden | Eigene Vorgaben: Bund seit 27.11.2020 elektronisch, in der Regel XRechnung; Länder eigene Regeln | ERechV §§ 3, 4 |
Alle Fristen, die Grenze von 800.000 € und die Ausnahmen erklärt der Ratgeber E-Rechnungspflicht 2027 und 2028. Was für Kleinunternehmer gilt, steht unter E-Rechnung für Kleinunternehmer, was für Aufträge von Behörden gilt, unter Leitweg-ID.
Vorbereitet sein, bevor die Frist beginnt
Mit Invoya schreiben Sie XRechnung und ZUGFeRD, lassen sie vor dem Versand prüfen und empfangen eingehende E-Rechnungen über eine eigene Adresse. Schicken Sie Rechnungen an Unternehmen im EU-Ausland, prüfen Sie deren Nummer vorab mit dem Werkzeug USt-IdNr. prüfen.
Häufige Fragen
Welcher Umsatz zählt für die Grenze von 800.000 €?
Der Gesamtumsatz des Vorjahres nach § 19 Abs. 2 UStG, für das Jahr 2027 also der des Jahres 2026. Er wird nach vereinnahmten Entgelten berechnet und kann vom Umsatz in Ihrer Gewinnermittlung abweichen. Wer nicht mehr als 800.000 € hatte, darf 2027 noch Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen; genau 800.000 € zählen noch dazu.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG dürfen immer als sonstige Rechnung ausgestellt werden, also auf Papier oder mit Zustimmung des Kunden als PDF (§ 34a UStDV). Empfangen müssen Sie E-Rechnungen trotzdem seit dem 01.01.2025.
Gilt die Pflicht auch für Rechnungen an Kunden im Ausland?
Nein. Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt nur, wenn Sie und Ihr Kunde im Inland ansässig sind (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Ob im Land Ihres Kunden eigene Vorgaben gelten, klären Sie mit ihm.
Ist das Ergebnis eine Steuerberatung?
Nein. Das Werkzeug gibt eine allgemeine Orientierung nach dem Gesetzeswortlaut und den Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums. Sonderfälle wie steuerfreie Umsätze oder Organschaften bildet es nicht ab. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Quellen
- § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG): Ausstellung von Rechnungen (geltende Fassung · von der Redaktion geprüft am 08.10.2026)
- § 27 Absatz 38 Umsatzsteuergesetz (UStG): Übergangsregelung zur Rechnungsstellung 2025 bis 2027 (geltende Fassung · von der Redaktion geprüft am 08.10.2026)
- § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG): Besteuerung der Kleinunternehmer (geltende Fassung · von der Redaktion geprüft am 08.10.2026)
- § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV): Rechnungen über Kleinbeträge (bis 250 Euro) (geltende Fassung · von der Redaktion geprüft am 08.10.2026)
- § 34 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV): Fahrausweise als Rechnungen (geltende Fassung · von der Redaktion geprüft am 07.10.2026)
- § 34a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV): Rechnungen von Kleinunternehmern (geltende Fassung · von der Redaktion geprüft am 08.10.2026)
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 (Fassung: FAQ-Seite des BMF mit Stand März 2026 (Seitendatum 23.03.2026) · von der Redaktion geprüft am 08.10.2026)
- BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 (GZ III C 2 - S 7287-a/00019/007/243): Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Es ändert und ergänzt das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 (BStBl I S. 1320) (Fassung: Schreiben vom 15.10.2025 · von der Redaktion geprüft am 08.10.2026)
- Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung, ERechV), insbesondere §§ 3 bis 5 (geltende Fassung · von der Redaktion geprüft am 08.10.2026)
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