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Leitweg-ID: Was sie ist und wo sie hingehört

Die Leitweg-ID ist die Adresse, mit der eine E-Rechnung an die richtige Stelle einer Behörde gelangt; Sie bekommen sie vom öffentlichen Auftraggeber und tragen sie in der XRechnung im Feld BT-10 (Käuferreferenz) ein, bei Rechnungen an Unternehmen ist sie nicht nötig.

Veröffentlicht am · Zuletzt geprüft am · Redaktion Invoya

Wer für eine Stadt, ein Land oder den Bund arbeitet, wird früher oder später nach einer Leitweg-ID gefragt. Sie ist kein Steuermerkmal und hat mit Ihrem Betrieb nichts zu tun. Sie gehört dem Auftraggeber und sorgt dafür, dass Ihre Rechnung dort im richtigen Postfach landet. Wie man eine XRechnung insgesamt aufbaut, steht im Ratgeber XRechnung erstellen.

Was ist eine Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID ist eine Kennung für öffentliche Auftraggeber. Mit ihr wird eine E-Rechnung eindeutig adressiert und innerhalb der Verwaltung an die zuständige Stelle weitergeleitet. Das Format legt die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) in der Leitweg-ID Format-Spezifikation fest. Es gilt einheitlich im ganzen Geltungsbereich der XRechnung.

Die Leitweg-ID kann auch als Adresse im europäischen Netzwerk Peppol dienen. Sie ist dafür als eigenes Kennungsschema mit dem Wert 0204 registriert.

Wie ist sie aufgebaut?

Eine Leitweg-ID besteht aus drei Teilen, getrennt durch Bindestriche. Sie ist zwischen 5 und 46 Zeichen lang.

Bestandteile der Leitweg-ID (KoSIT, Format-Spezifikation 2.0.2)
TeilPflicht?InhaltLänge
GrobadressierungjaZiffern nach dem Regionalschlüssel: Bundesland oder Bund (99), dann je nach Bedarf Regierungsbezirk, Landkreis und Gemeinde2 bis 12 Ziffern
Feinadressierungneinfrei vergebene Kennung der Stelle, Buchstaben A bis Z und Ziffernbis 30 Zeichen
Prüfzifferjazwei Ziffern, berechnet aus den anderen Teilen2 Ziffern

Das Beispiel aus der Spezifikation lautet 04011000-1234512345-06. Dabei ist 04011000 die Grobadressierung (04 steht für Bremen), 1234512345 die Feinadressierung und 06 die Prüfziffer.

Die Prüfziffer wird wie bei der IBAN nach dem Verfahren Modulo 97 berechnet. Sie dient dazu, Tippfehler zu erkennen: Passt die Prüfziffer nicht zum Rest, ist die Leitweg-ID falsch. Ob die Kennung tatsächlich zu Ihrem Auftraggeber gehört, kann die Prüfziffer aber nicht zeigen.

Woher bekomme ich die Leitweg-ID?

Vom Auftraggeber. Die Leitweg-ID wird nach der Spezifikation in der Regel im konkreten Auftrag an den Rechnungssteller übermittelt. Steht sie nicht im Auftrag, fragen Sie bei der beauftragenden Stelle nach.

  • Sie können die Leitweg-ID nicht selbst bilden. Grob- und Feinadressierung legt die Verwaltung fest, nur die Prüfziffer lässt sich berechnen.
  • Eine Behörde kann mehrere Leitweg-IDs haben, etwa für verschiedene Ämter. Verwenden Sie die aus dem jeweiligen Auftrag.
  • Speichern Sie die Leitweg-ID beim Kunden, damit sie bei jeder Rechnung an diese Stelle automatisch eingesetzt wird.

Wo steht sie in der XRechnung?

In der XRechnung steht die Leitweg-ID im Feld BT-10 „Buyer reference“, auf Deutsch Käuferreferenz. Das Feld ist in der XRechnung ein Pflichtfeld.

Für den Bund ist die Leitweg-ID außerdem eine ausdrückliche Pflichtangabe: § 5 der E-Rechnungsverordnung nennt sie neben Bankverbindung, Zahlungsbedingungen und einer E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers. Rechnungen an den Bund laufen über die zentrale Rechnungseingangsplattform OZG-RE. Die Plattform prüft eingehende Rechnungen automatisch und lehnt formal fehlerhafte ab.

Hat Ihnen die Behörde des Bundes bei der Beauftragung zusätzlich eine Lieferantennummer oder eine Bestellnummer mitgeteilt, gehören auch diese in die Rechnung (§ 5 Abs. 2 ERechV). Sie ersetzen die Leitweg-ID nicht, sondern stehen daneben. Ausgenommen von der elektronischen Rechnung sind beim Bund unter anderem Direktaufträge bis 1.000 Euro (§ 3 ERechV).

Brauche ich sie für Rechnungen an Unternehmen?

Nein. Das Bundesfinanzministerium schreibt: Für E-Rechnungen zwischen Unternehmen wird grundsätzlich keine Leitweg-ID benötigt. Sie ist nur bei Rechnungen an Behörden erforderlich.

Weil das Feld BT-10 in der XRechnung trotzdem gefüllt sein muss, genügt bei Rechnungen an Unternehmen umsatzsteuerlich ein Platzhalter, zum Beispiel ein Bindestrich. Manche Kunden geben Ihnen stattdessen eine eigene Referenz, etwa Ihre Lieferantennummer oder eine Bestellnummer. Ob sie das tun, entscheiden sie selbst.

Fehlt die Käuferreferenz ganz, ist das nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums ein Verstoß gegen eine Geschäftsregel des Formats, aber umsatzsteuerlich unbeachtlich. Ihr Vorsteuerabzug oder der Ihres Kunden hängt also nicht daran.

Tipps aus der Praxis

  • Leitweg-ID immer aus dem Auftrag kopieren, nicht abtippen. Bindestriche gehören dazu.
  • Groß- und Kleinschreibung spielt in der Feinadressierung keine Rolle.
  • Prüfen Sie vor dem ersten Auftrag, über welchen Weg die Behörde Rechnungen annimmt. Der Bund nutzt die OZG-RE, über die auch einige Länder erreichbar sind. Andere Stellen nennen ihren Weg im Auftrag.
  • Behörden des Bundes verlangen in der Regel XRechnung. Der Unterschied zu ZUGFeRD steht im Ratgeber XRechnung oder ZUGFeRD.

In Invoya tragen Sie die Leitweg-ID beim Kunden ein. Sie wird bei jeder Rechnung an diesen Kunden in das Feld BT-10 übernommen. Kostenlos registrieren oder Tarife ansehen.

Häufige Fragen

Was ist eine Leitweg-ID?

Eine Kennung, mit der E-Rechnungen an Behörden adressiert und an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Das Format legt die KoSIT fest.

Wo finde ich die Leitweg-ID?

Im Auftrag oder in der Bestellung der Behörde. Steht sie dort nicht, fragen Sie bei der beauftragenden Stelle nach.

In welches Feld gehört die Leitweg-ID?

In der XRechnung in das Feld BT-10, die Käuferreferenz (Buyer reference).

Brauche ich eine Leitweg-ID bei Rechnungen an Firmen?

Nein. Unter Unternehmen ist keine Leitweg-ID nötig. Für das Pflichtfeld BT-10 genügt umsatzsteuerlich ein Platzhalter wie ein Bindestrich.

Wie ist eine Leitweg-ID aufgebaut?

Aus Grobadressierung (2 bis 12 Ziffern), optionaler Feinadressierung (bis 30 Buchstaben und Ziffern) und einer zweistelligen Prüfziffer, jeweils durch Bindestriche getrennt.

Wie betrifft das Ihren Betrieb?

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Quellen

  1. Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT): Leitweg-ID Format-Spezifikation, Version 2.0.2Fassung vom 28.07.2021 · von der Redaktion geprüft am 07.10.2026
  2. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025Fassung: FAQ-Seite des BMF mit Stand März 2026 (Seitendatum 23.03.2026) · von der Redaktion geprüft am 07.10.2026
  3. BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 (GZ III C 2 - S 7287-a/00019/007/243): Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Es ändert und ergänzt das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 (BStBl I S. 1320)Fassung: Schreiben vom 15.10.2025 · von der Redaktion geprüft am 07.10.2026
  4. Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung, ERechV), insbesondere §§ 3 bis 5geltende Fassung · von der Redaktion geprüft am 07.10.2026
  5. Beschaffungsamt des BMI: E-Rechnung an den Bund (Rechnungseingangsplattform OZG-RE, Übertragungswege, Pflicht seit 27.11.2020)von der Redaktion geprüft am 07.10.2026
  6. Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), XStandards Einkauf: Standard XRechnung (Spezifikation, Syntaxen UBL und CII, Validator)XRechnung 3.0.2 · von der Redaktion geprüft am 07.10.2026

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