Invoya

IBAN prüfen: Länge und Prüfsumme kontrollieren

Geben Sie eine IBAN ein, und das Werkzeug prüft Ländercode, Länge und Prüfsumme nach ISO 7064 (Mod 97) und nennt konkret, was nicht stimmt. Bei deutschen IBANs zeigt es Bankleitzahl und Kontonummer. Ob das Konto existiert und wem es gehört, kann keine Prüfung zeigen.

Leerzeichen und Kleinbuchstaben sind egal. Die Eingabe wird nur in Ihrem Browser geprüft.

Was das Werkzeug prüft und was nicht

Vorsicht bei geänderten Bankverbindungen

Eine formal gültige IBAN kann trotzdem die falsche sein. Bekannte Betrugsmasche: Eine Rechnung oder Mail „im Namen“ eines Lieferanten nennt plötzlich ein neues Konto. Bestätigen Sie jede Änderung der IBAN telefonisch beim bekannten Ansprechpartner, mit einer Nummer, die Sie schon vorher hatten, nicht mit der aus der Rechnung.

Wo die IBAN in der E-Rechnung steht

IBAN in Invoya

Invoya prüft die IBAN Ihrer Firma mit denselben Regeln wie dieses Werkzeug, bevor sie in eine E-Rechnung gelangt. So landet kein Tippfehler im Zahlungsabschnitt.

So erstellen Sie E-Rechnungen mit Invoya

Häufige Fragen

Wie ist eine IBAN aufgebaut?

Sie beginnt mit dem Ländercode (zwei Buchstaben) und zwei Prüfziffern, danach folgt die landesspezifische Kontonummer (BBAN). Die Länge ist je Land festgelegt: Deutschland 22 Zeichen, Österreich 20, Schweiz 21, Frankreich 27. Eine deutsche IBAN enthält nach den Prüfziffern 8 Stellen Bankleitzahl und 10 Stellen Kontonummer.

Wie wird die Prüfsumme berechnet?

Die ersten vier Zeichen werden ans Ende gestellt, Buchstaben durch Zahlen ersetzt (A=10 bis Z=35), und die entstandene Zahl durch 97 geteilt. Bleibt der Rest 1, stimmt die Prüfsumme. Damit fallen Tippfehler an einer Stelle und die meisten Zahlendreher auf (ISO 7064, Mod 97-10).

Heißt eine gültige IBAN, dass das Konto existiert?

Nein. Die Prüfsumme erkennt Tippfehler, mehr nicht. Ob das Konto existiert, geführt wird und dem Gewünschten gehört, weiß nur die Bank. Prüfen Sie bei geänderten Bankverbindungen auf einer Rechnung telefonisch beim bekannten Ansprechpartner, ob die Änderung echt ist.

Brauche ich in der E-Rechnung eine IBAN?

Bei Zahlung per Überweisung ja: Die XRechnung verlangt dann die Kontoangabe (BR-DE-23), die IBAN steht im Feld BT-84. Wer bar, per Lastschrift oder Karte abrechnet, braucht keine eigene IBAN im Zahlungsabschnitt; eine BIC ist bei SEPA-Überweisungen nicht nötig.

Quellen

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