USt-IdNr. prüfen: Aufbau und Prüfziffer
Geben Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein, und das Werkzeug zeigt das Land und ob der Aufbau stimmt, bei deutschen Nummern auch die Prüfziffer. Ob die Nummer tatsächlich vergeben und gültig ist, bestätigen nur das Bundeszentralamt für Steuern und das VIES-System der EU-Kommission.
Mit Länderkennzeichen, Leerzeichen und Punkte sind egal. Die Eingabe wird nur in Ihrem Browser geprüft.
Was das Werkzeug prüft und was nicht
- Das Länderkennzeichen und den Aufbau der Nummer für alle EU-Länder und Nordirland, nach dem Merkblatt des Bundeszentralamts für Steuern: Österreich (AT), Belgien (BE), Bulgarien (BG), Zypern (CY), Tschechien (CZ), Deutschland (DE), Dänemark (DK), Estland (EE), Griechenland (EL), Spanien (ES), Finnland (FI), Frankreich (FR), Kroatien (HR), Ungarn (HU), Irland (IE), Italien (IT), Litauen (LT), Luxemburg (LU), Lettland (LV), Malta (MT), Niederlande (NL), Polen (PL), Portugal (PT), Rumänien (RO), Schweden (SE), Slowenien (SI), Slowakei (SK), Nordirland (XI).
- Bei deutschen Nummern (DE und neun Ziffern) zusätzlich die Prüfziffer: Die neunte Ziffer wird nach ISO/IEC 7064 (MOD 11,10) aus den ersten acht berechnet.
- Nicht geprüft wird, ob die Nummer vergeben ist, noch gilt und zu Ihrem Kunden gehört. Das weiß nur die Finanzverwaltung.
Wo Sie eine USt-IdNr. verbindlich bestätigen lassen
- Bundeszentralamt für Steuern (eVatR): bestätigt Nummern aus anderen EU-Ländern. Die einfache Bestätigung sagt, ob die Nummer gültig ist; die qualifizierte gleicht zusätzlich Firmenname und Anschrift ab (§ 18e UStG). Abfragen darf, wer selbst eine deutsche USt-IdNr. hat. Als Nachweis heben Sie das Ergebnis auf, etwa als Ausdruck.
- VIES der Europäischen Kommission: Abfrage von Mehrwertsteuernummern aller EU-Länder, auch deutscher Nummern.
Wann Sie die USt-IdNr. brauchen
- Auf jeder Rechnung steht Ihre Steuernummer oder Ihre USt-IdNr. (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG). Welche Angaben eine E-Rechnung noch braucht, zeigt der Ratgeber XRechnung erstellen.
- Innergemeinschaftliche Lieferung: Liefern Sie Waren an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, ist das nur steuerfrei, wenn der Kunde eine gültige USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats verwendet (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG). Auf die Rechnung gehören Ihre und seine USt-IdNr. (§ 14a Abs. 3 UStG).
- Reverse Charge im EU-Ausland: Schuldet Ihr Kunde in einem anderen EU-Land die Steuer für Ihre Leistung, stehen ebenfalls beide USt-IdNrn. auf der Rechnung, dazu der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 1 UStG). Was Reverse Charge bedeutet, erklärt das Glossar zur E-Rechnung.
Für Rechnungen an Kunden im Ausland gilt die deutsche E-Rechnungspflicht nicht. Ab wann sie für Ihre übrigen Kunden gilt, zeigt das Werkzeug E-Rechnungspflicht prüfen.
USt-IdNr. in Invoya
Invoya prüft beim Anlegen von Kunden und Firmendaten den Aufbau der USt-IdNr., bei Kunden auch passend zum Land. Wählen Sie bei einer Position Reverse Charge oder innergemeinschaftliche Lieferung, verlangt die Rechnung die nötigen USt-IdNrn., bevor sie als E-Rechnung erzeugt wird.
Häufige Fragen
Heißt ein gültiger Aufbau, dass die USt-IdNr. existiert?
Nein. Aufbau und Prüfziffer erkennen Tippfehler, mehr nicht. Ob eine ausländische Nummer vergeben ist und zu Ihrem Kunden gehört, bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern (einfache und qualifizierte Bestätigung, § 18e UStG). Dafür brauchen Sie selbst eine deutsche USt-IdNr.
Wie wird die Prüfziffer einer deutschen USt-IdNr. berechnet?
Die neunte Ziffer ist eine Prüfziffer nach ISO/IEC 7064 (Verfahren MOD 11,10) über die ersten acht Ziffern. Die meisten Tippfehler fallen damit auf. Für die anderen EU-Länder prüft das Werkzeug nur den Aufbau.
Wann brauche ich die USt-IdNr. meines Kunden?
Vor allem bei Geschäften mit Unternehmen in anderen EU-Ländern: Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist nur steuerfrei, wenn der Kunde eine gültige USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats verwendet (§ 6a UStG). Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei Leistungen, für die der Kunde im EU-Ausland die Steuer schuldet, gehören Ihre und seine USt-IdNr. auf die Rechnung (§ 14a UStG).
Kann ich hier auch britische Nummern prüfen?
Nein. Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs sind GB-Nummern keine EU-USt-IdNrn. mehr. Unternehmen in Nordirland können eine Nummer mit dem Kennzeichen XI haben; deren Aufbau prüft das Werkzeug.
Quellen
- Bundeszentralamt für Steuern: Bestätigung von USt-IdNrn. (eVatR), einfache und qualifizierte Bestätigung (von der Redaktion geprüft am 08.10.2026)
- Bundeszentralamt für Steuern: Merkblatt „Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den EU-Mitgliedstaaten“ (von der Redaktion geprüft am 08.10.2026)
- Bundeszentralamt für Steuern: Fragen und Antworten zur USt-IdNr. (Abfrageberechtigung, Nordirland XI, GB) (von der Redaktion geprüft am 08.10.2026)
- Europäische Kommission: VIES, Prüfung von Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern (von der Redaktion geprüft am 08.10.2026)
- § 6a Umsatzsteuergesetz (UStG): Innergemeinschaftliche Lieferung (Abs. 1 Nr. 4: gültige USt-IdNr. des Abnehmers) (geltende Fassung · von der Redaktion geprüft am 08.10.2026)
- § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG): Ausstellung von Rechnungen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2: Steuernummer oder USt-IdNr.) (geltende Fassung · von der Redaktion geprüft am 08.10.2026)
- § 14a Umsatzsteuergesetz (UStG): Rechnungen in besonderen Fällen (Abs. 1 und 3: USt-IdNr. beider Seiten) (geltende Fassung · von der Redaktion geprüft am 08.10.2026)
- § 18e Umsatzsteuergesetz (UStG): Bestätigungsverfahren (geltende Fassung · von der Redaktion geprüft am 08.10.2026)
Jetzt ausprobieren
Mit dem Tarif Free starten Sie für 0 € pro Monat, ohne Kreditkarte. Nach der Registrierung tragen Sie Ihre Firmendaten ein und schreiben Ihre erste E-Rechnung.